Urteil gegen Todesfahrer von Magdeburg: »Er hatte die Absicht, alle, die ihm in den Weg kamen, zu töten«

26 Haziran 2026 19:15

Das Landgericht Magdeburg verurteilt den Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt zur höchsten Strafe, die das deutsche Strafrecht kennt. Politik und Justiz könnte der Fall aber noch weiter beschäftigen.

Alman mahkemesinden Noel pazarı saldırısı failine en ağır ceza

Ein letztes Mal führen Justizbeamte Taleb Al Abdulmohsen in den eigens errichteten Gerichtssaal. Sie tragen Handschuhe und Sturmhauben, er ein dunkelblaues Hemd und Fesseln an Händen und Füßen. Ein Hubschrauber hat Abdulmohsen aus der Justizvollzugsanstalt Burg nach Magdeburg geflogen. Hier, in dieser Leichtbauhalle im Osten der Stadt, muss der 51-Jährige aus Sicherheitsgründen in einem schusssicheren Kasten aus Glas sitzen. Die Bedrohungslage sei extrem, heißt es aus Sicherheitskreisen, man könne Racheakte nicht ausschließen.

Um 9.32 Uhr muss sich Abdulmohsen wie alle Anwesenden erheben. Mehr als 120 Menschen stehen ihm gegenüber, weitere 160 auf der anderen Seite der Trennscheibe im Zuschauerraum.

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg verkündet an diesem Freitag im Namen des Volkes das Urteil gegen den Mann, der am 20. Dezember 2024 über den Magdeburger Weihnachtsmarkt raste, sechs Menschen tötete und Hunderte verletzte.

Sicherungsverwahrung bleibt möglich

Taleb Al Abdulmohsen bekommt die höchste Strafe im deutschen Strafrecht. Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest, eine Prüfung auf mögliche Freilassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.

Die Anordnung einer Sicherungsverwahrung behält sich die Kammer vor. So entscheiden Gerichte, wenn zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung nicht sicher ist, ob ein Angeklagter Jahrzehnte später noch gefährlich sein wird. Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel, die zusätzlich zur eigentlichen Haftstrafe angeordnet wird und erst beginnt, nachdem ein Täter seine reguläre Gefängnisstrafe verbüßt hat.

Als sich die Anwesenden setzen dürfen und Richter Sternberg zur Urteilsbegründung ansetzt, meldet sich Abdulmohsens Verteidiger aus dem Glaskasten: Dort habe man über die Lautsprecher nichts hören können. Taleb Al Abdulmohsen – angeklagt wegen sechsfachen Mordes, versuchten Mordes an 338 Menschen und gefährlicher Körperverletzung in 309 Fällen – weiß also noch nicht, was alle im Saal eben gehört haben.

Sternberg unterbricht um 9.47 Uhr, Techniker kümmern sich um die defekte Anlage, die ersten Eilmeldungen ploppen auf: »Todesfahrer von Magdeburg zu lebenslanger Haft verurteilt.« Taleb Al Abdulmohsen sitzt nichts ahnend im Glaskasten.

Nach 10 Uhr wiederholt Sternberg das Urteil – erst jetzt erfährt der Mann, der 2011 aus Saudi-Arabien nach Deutschland kam und zuletzt als Psychiater arbeitete, welche Strafe er bekommen hat. Er reagiert nicht. Er bleibt ruhig sitzen, als würde er aufmerksam zuhören.

Das war an den vergangenen 40 Verhandlungstagen seit November nicht immer so. Erleichterung macht sich in der Leichtbauhalle breit.

Ein Prozess, der Menschen im ganzen Land bewegt hat

Richter Sternberg verliest die Namen der Getöteten. »Das sind die Menschen, die der Angeklagte ermordet hat«, sagt er. Allein »diese Ermordung der sechs Personen« rechtfertige die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes, er habe drei Mordmerkmale erfüllt: Er habe aus niedrigen Beweggründen getötet, heimtückisch und mit einem gemeingefährlichen Tatwerkzeug. »Er hatte die Absicht, alle, die ihm in den Weg kamen, zu töten«, so der Richter. Zudem habe er »große mediale Aufmerksamkeit« gesucht.

»Er hat bei der Tat kein Mitgefühl empfunden«, sagt Sternberg. Abdulmohsen selbst habe in der Hauptverhandlung gesagt, er sei »kalt gewesen, eiskalt«. Für die Kammer scheint damit erwiesen: »Er ist zwar empathiefähig, aber genauso bereit, die Gefühle und Bedürfnisse anderer zu ignorieren. Er kann seine Empathiefähigkeit quasi abschalten.« Mehr als zwei Stunden lang begründet Sternberg das Urteil.

Es ist das Ende eines Gerichtsprozesses, der Menschen im ganzen Land bewegt hat. Nicht nur, weil der Angeklagte bis zuletzt wirre Verschwörungstheorien verbreitete, ausgedruckte Botschaften hochhielt, stundenlang unverständliche Erklärungen zu den NSU-Morden und dem Islam abgab. Nicht nur, weil er Opfern aus dem Gefängnis Briefe schrieb, Behörden kritisierte, den französischen Philosophen Voltaire zitierte und sich tagelang selbst verteidigte.

Diesem Gerichtsprozess ging eine Tat voraus, die 64 Sekunden dauerte und Sachsen-Anhalt tief erschüttert hat: Taleb Al Abdulmohsen hatte sich am 20. Dezember 2024 einen schwarzen BMW X3 gemietet, gegen 19 Uhr raste er mit Vollgas durch die gut besuchten Gassen des Magdeburger Weihnachtsmarktes am Alten Rathaus. Er erfasste Dutzende Frauen und Männer, ein neun Jahre alter Junge und fünf Frauen starben, Hunderte wurden physisch wie psychisch verletzt.

Mehr als 70 Überlebende im Gericht

204 Hinterbliebene und Betroffene traten in dem Verfahren als Nebenklägerinnen und Nebenkläger auf. Richter Sternberg liest die Namen jeder einzelnen Person vor, die Verletzung, die sie hat, und weswegen der Angeklagte in ihrem Fall verurteilt wurde, meist »versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung«.

Mehr als 70 Überlebende sind zur Urteilsverkündung gekommen. Ihre Motive sind unterschiedlich. Auf dem Parkplatz sagt eine Frau: »Ich will das endlich zu den Akten legen und ein neues Kapitel aufschlagen, vielleicht gelingt es mir nach heute.«

Sandra Funke war an 35 Verhandlungstagen im Saal.  Abdulmohsen hatte sie an jenem Freitagabend im Dezember 2024 umgefahren, mit zwei gebrochenen Knien musste sie sich mühevoll zurück ins Leben kämpfen. Bis zu diesem Prozess sei sie nie zuvor in einem Gericht gewesen, habe nie mit Strafrecht zu tun gehabt, sagt die 50-Jährige. Am Anfang sei sie zur Hauptverhandlung gekommen, weil sie wissen wollte, wer ihr das angetan hat; was das für ein Mensch sei, der »so viel Leid angerichtet« habe. »Ich habe das gebraucht«, sagt Funke. »Da sind auch Tränen gekullert, nicht nur bei mir, bei ganz vielen Opfern.«

Sie habe aber auch Angst gehabt, davor, dass er auch ihr einen Brief schreiben könne. Oder Komplizen habe, die ihr auflauern. Als Taleb Al Abdulmohsen aber angefangen habe, zu reden, habe sich ihre Angst verflüchtigt. »Er wurde immer kleiner, immer unbedeutender«, sagt die Berufsschullehrerin. »Ich sah ihn ab da nur noch als Einzeltäter. Als einen, der nichts erreicht hat im Leben, der keine Freunde hat, der niemanden hat.« Ab da sei sie an fast jedem Verhandlungstag ins Gericht gegangen. »Ich habe das dann nur noch für mich gemacht.«

Auch der Bundesopferbeauftragte Roland Weber ist an diesem letzten Verhandlungstag nach Magdeburg gekommen – als Ansprechpartner für Betroffene, aber auch um ein Zeichen zu setzen, dass seine Arbeit und die seines Teams nicht mit der Anklageverlesung zu Ende ist. Die Amokfahrt war sein erster Einsatz als Bundesopferbeauftragter, am Tag danach legte er einen Kranz am Tatort nieder und trommelte sein Team zusammen.

Die Urteilsbegründung wolle er hören, weil »wir daraus für unsere weitere Arbeit vielleicht etwas mitnehmen können«, sagt Weber dem SPIEGEL. Als Rechtsanwalt hat er Hunderte Verfahren begleitet, das gegen Taleb Al Abdulmohsen sei »mit großer Sorgfalt und äußerst opferorientiert« verhandelt worden.

»Diese Tat gehört nun zur Geschichte Magdeburgs«

Tagelang redete Taleb Al Abdulmohsen , der vor der Tat aufgefallen war als Möchte-gern-intellektueller-Islamkritiker mit Sympathien für die AfD; als Querulant und Eremit; als Psychiater für suchtkranke Straftäter, der offen mit Gewalt drohte – ohne dass irgendwer die Gefahr ernst nahm. Er ließ sich in den Gerichtssaal tragen und wurde abgeführt, wenn er sich nicht an die Regeln hielt, und teilweise von der Verhandlung ausgeschlossen.

Sein Gebaren vor Gericht, die Intensität, mit der er sich zu inszenieren versuchte, sei für die Betroffenen »tiefst verstörend und schwer erträglich« gewesen, sagt Holger Stahlknecht im Gespräch mit dem SPIEGEL. Er ist einer von 40 Anwälten, die die Opfer vertreten. Diese hätten viel aushalten müssen, auch weil Abdulmohsen »null Empathie« gezeigt habe.