Strafjustiz: »Sie gaben mir den Namen Leila«
Sklaverei. Völkermord. Um diese Anklagepunkte geht es bei diesem Prozess in Saal B277 im zweiten Stock des Münchner Oberlandesgerichts. Es sind Begriffe, die klingen wie aus längst vergangenen, dunkleren Zeiten. Vorwürfe, die zunächst übergroß anmuten angesichts der zwei einzelnen anwesenden Angeklagten, die sich hinter Aktenordner ducken, um ihre Gesichter zu verstecken, Twana H. und Asia R. Die beiden sollen Anhänger der islamistischen Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS) gewesen sein.
Bevor das mutmaßliche Opfer, eine junge Jesidin, den Saal betritt, müssen alle Fotografen den Raum verlassen, Aufnahmen sind verboten. Alya, wie die Frau hier nur heißen darf, kann nur unter besonderem Schutz überhaupt vor Gericht aussagen. Beamte des Bundeskriminalamts sind an ihrer Seite, ihr Nachname wird auch im Prozess nie genannt, sie wird von allen nur als Alya angesprochen und dabei gesiezt. Sie lebt in einem Schutzprogramm an einem geheimen Ort in einem nicht genannten Land.
»Ein sehr schöner Tag«
Nun sitzt die junge Frau, heute 21 Jahre alt, als Zeugin dem angeklagten Ex-Ehepaar schräg gegenüber, das sie im Irak als Sklavin gekauft, sie misshandelt haben soll, bis Ende 2017. Ihre Blicke treffen einander so gut wie nie. Stundenlang beantwortet Alya in München an fünf Verhandlungstagen Dutzende Fragen des Gerichts, der Vertreterinnen der Bundesanwaltschaft, der Verteidiger und ihrer Anwältin. Sie trägt Jeans und Turnschuhe, lange Haare, einen dunklen Blazer, ihre Stimme ist leise, aber deutlich.
Sie war erst neun Jahre alt, als der IS im Jahr 2014 seinen Vernichtungsfeldzug gegen die Jesiden im Irak begann. Zehn Jahre alt sei sie gewesen, sagt Alya, als IS-Kämpfer sie an die syrische Grenze verschleppten und dann als Sklavin verkauften. Zwölf war sie, als ihre Familie sie laut ihren Aussagen für mehrere Tausend Dollar von ihrem letzten Besitzer freikaufen und befreien konnte. Sie sei am 3. Januar 2018 befreit worden, sagt Alya. Warum sie sich so gut daran erinnern könne, will einer der Verteidiger wissen. »Weil es für mich ein sehr schöner Tag war«, sagt sie.
Und in München, rund 3600 Kilometer von ihrer Heimat entfernt und fast zehn Jahre nach ihrem Martyrium, soll nun der Mann zur Verantwortung gezogen werden, der sie im Irak gekauft und als Sklavin gehalten haben soll. Er heißt Twana H., ist 45 Jahre alt und hat fast die Hälfte seines Lebens in Deutschland verbracht. Angeklagt ist auch seine damalige Ehefrau Asia R., 30, auch sie irakische Staatsangehörige. Die beiden sollen Alya im Jahr 2017 ausgebeutet und sexuell missbraucht haben, ebenso wie ein weiteres, noch jüngeres jesidisches Mädchen ab dem Jahr 2015.
Kriegsverbrechen, Fanatismus und weltumspannende Zusammenhänge bilden den Kontext dieses Münchner Verfahrens. Hintergrund ist der Überfall islamistischer Terroristen auf die religiöse Gemeinschaft der Jesiden in der nordirakischen Region Sindschar im August 2014. Der IS kontrollierte große Gebiete in Syrien und im Irak, sein Anführer, Abu Bakr Al-Baghdadi, rief weltweit ein Kalifat aus. Dann wurde die Bewegung im Jahr 2019 durch eine internationale Militärkoalition weitgehend zerschlagen.
Jesidische Männer waren von den Dschihadisten zur Konversion gezwungen oder gleich ermordet worden. Frauen und Kinder wurden verschleppt, vergewaltigt und zwangsverheiratet. Das sind Taten, die im Sinne der IS-Ideologie zielgerichtet dazu dienten, die religiöse Gruppe der Jesiden zu vernichten, was sie nach internationalem Recht als Völkermord oder Genozid qualifiziert.
»Diese Verbrechen betreffen die Völkergemeinschaft als Ganzes und dürfen nicht ungesühnt bleiben.«
Entsprechend lauten auch die Anklagepunkte in München: Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, schwerer Menschenhandel und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern beziehungsweise der Beihilfe dazu. Anna Zabeck, Oberstaatsanwältin und Vertreterin der Bundesanwaltschaft, fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Die Verteidigung beantragt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten für Twana H. und eine Jugendstrafe von sieben Jahren für Asia R., weil diese während eines Teils des Tatzeitraums noch nicht 21 Jahre alt war.
Die fünf Richterinnen und Richter des achten Strafsenats des Oberlandesgerichts München haben seit Mai vergangenen Jahres 40 Zeuginnen und Zeugen befragt und etliche Sachverständige vernommen. Nun wollen sie ihr Urteil am 13. Juli verkünden.
»Sie haben meine Welt in Dunkelheit verwandelt.« So übersetzt der Dolmetscher einen Satz Alyas, als diese detailreich über ihr Leben redet. Sie erzählt, dass sie in einer Kleinstadt namens Til Ezer aufgewachsen sei. Dass sie sechs Brüder habe und drei Schwestern. Als der Vorsitzende Richter, Philipp Stoll, die junge Frau fragt, ob sie glücklich gewesen sei in ihrer Kindheit, sagt sie: »Ja, natürlich.«
Alya spricht Kurmandschi, einen kurdischen Dialekt, und was sie sagt, muss sowohl ins Deutsche als auch ins Zentralkurdische übersetzt werden, für die Angeklagte Asia R. Ihr Ehemann Twana H. dagegen spricht und versteht Deutsch.
Sklavin als Brautgabe
Beim Überfall des IS sei ihr Vater vor ihren Augen getötet worden, erzählt Alya. Die Familie sei wie Zehntausende andere Jesiden in Richtung des nahe gelegenen Sindschar-Gebirges geflohen, doch sie wurde mit ihrer Mutter und den Geschwistern auf der Flucht gefangen genommen. Dann sei sie von ihrer Familie getrennt und in ein IS-Lager verbracht worden, wo ein IS-Mann sie als Sklavin gekauft habe. Zu welchem Preis sie verkauft worden sei, wird die junge Frau gefragt. »1000 Dollar«, ist die Antwort. Mehrfach sei sie danach weiterverkauft worden, habe jeweils ein paar Monate in der Gewalt ihrer neuen »Besitzer« verbracht.
Auf Twana H., den Angeklagten, sei sie im Oktober 2017 in einer syrisch-irakischen Grenzstadt getroffen, erzählt Alya. Sie sei diesem von Anwesenden mit den Worten »Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden« angepriesen worden. Twana H. habe sie darauf erworben, um sie seiner neuen Frau Asia R. zu schenken, die sich eine Sklavin als Brautgabe gewünscht habe.
An einem Verhandlungstag im Mai hält die Anwältin von Alya, Natalie von Wistinghausen, ihr Plädoyer. Sie schildert, wie planvoll und organisiert der IS bei der Verfolgung der Jesiden vorging, und spricht von einer »Bürokratie des Bösen«. Und davon, dass dies »gerade in Deutschland schmerzvolle Erinnerungen« wecke.
Die Vereinten Nationen erkennen die IS-Verbrechen an den Jesiden schon lange als Genozid an, aber erst im November 2021 kam es weltweit erstmals dazu, dass ein Gericht diesen Völkermord auch juristisch als solchen einstufte. Es war das Oberlandesgericht Frankfurt, das damals Rechtsgeschichte schrieb, mit einem Urteil gegen den Iraker Taha A.-J. Der IS-Anhänger hatte 2015 in Syrien eine Jesidin und deren fünf Jahre alte Tochter als Sklavinnen gekauft. Er misshandelte die Frau und kettete das Mädchen bei sengender Hitze im Freien an ein Fenstergitter, worauf das Kind an einem Hitzschlag starb. Die Richter verurteilten ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Wistinghausen vertrat in jenem Verfahren die Mutter des getöteten Mädchens als Nebenklägerin, gemeinsam mit der Menschenrechtsanwältin Amal Clooney, der Ehefrau des Schauspielers George Clooney. Regelmäßig vertritt sie seither jesidische Frauen und Überlebende.
Die Versklavung der Jesidinnen habe vor allem der Auslöschung der Religionsgemeinschaft gegolten, sagt Wistinghausen. Twana H. und seine Frau hätten ihre Mandantin in ihrem Haushalt gegen ihren Willen als »Haus- und Sexsklavin« gehalten, sich immer wieder abwertend über ihre Religion geäußert. Jesiden gelten den Fanatikern als Ungläubige, sie zu bekehren oder zu töten betrachten sie als religiöse Pflicht.
Im November 2017, so sagt Alya aus, sei sie von Twana H. an einen IS-Kämpfer aus Saudi-Arabien verkauft worden, der sie in der ersten Nacht vergewaltigt und später an ein weiteres IS-Mitglied weiterverkauft habe. Ihre Familie habe sie schließlich von ihrem letzten »Besitzer« freikaufen können. Am 3. Januar 2018 kam sie frei.
Wer ist Twana H.? Der Hauptangeklagte fällt im Gerichtssaal immer wieder durch schwache Impulskontrolle auf. Aussagen der Hauptzeugin quittiert er wiederholt mit starkem Kopfschütteln oder hörbaren Missfallenslauten. Manchmal versucht er, seine Verteidiger dazu anzuhalten, der Zeugin ins Wort zu fallen, ihrer Darstellung zu widersprechen. »Auf gar keinen Fall!«, hört man darauf seinen Anwalt.
Was man über sein Vorleben weiß, stammt aus Gerichtsakten. Im Irak als Sohn einer Hausfrau und eines Geschäftsmanns geboren, kommt er mit zwanzig nach München, ein Asylantrag wird 2002 abgelehnt. Er arbeitet in Schwabing als Friseur und zeugt ein Kind. Als Elternteil eines minderjährigen Deutschen erhält er 2006 eine befristete Aufenthalts-, später eine Niederlassungserlaubnis.
Ab 2013 wendet sich Twana H. offenbar dem konservativen Islam zu. Er schafft seinen Fernseher ab, hört jetzt im Auto statt Musik den Koran. Im März 2015 lässt er sein deutsches Leben hinter sich, kehrt zurück in den Irak und schließt sich dem »Islamischen Staat« an. Dort heiratet er bald die mitangeklagte Asia R., mutmaßlich die Tochter eines IS-Kämpfers, sie bekommen eine Tochter. Und kaufen sich offenbar zwei Sklavinnen, beide noch Kinder.
»Mit einem Stock gegen die Fußsohlen«
»Sie gaben mir den Namen Leila«, sagt Alya, einen islamischen Namen statt eines jesidischen. Sie sei zum Lesen des Koran gezwungen worden, zum Fasten, zum Tragen des Hidschab, dem traditionellen Kopftuch für muslimische Frauen. Sie habe das Haus nicht verlassen dürfen, fünfmal am Tag beten müssen. Ihre Aufgaben: putzen, die Tochter des Paares betreuen, Gäste bewirten, Wäsche, Haushalt.
Sie sei nicht die einzige Sklavin im Haus gewesen, dem Paar habe damals auch ein Mädchen dienen müssen, das zwischen fünf und acht Jahre alt gewesen sei. Bereits am ersten Abend, als seine Frau nicht zu Hause gewesen sei, sei sie von Twana H. vergewaltigt worden, sagt Alya, damals zwölf Jahre alt. »Er schlug mir zuerst mit einem Stock gegen die Fußsohlen.« Das jüngere Mädchen habe ihr geraten, der Frau nichts von dem Übergriff zu erzählen. »Weil sie sonst wütend wird.«
Twana H. habe zu ihr gesagt: »Es ist egal, wie viel du im Koran liest, ob du betest, Schleier trägst: Du bist und bleibst eine Ungläubige.« Es sei legitim, sie und ihr Volk zu töten, zu vergewaltigen, so stehe es im Koran.
»Deutschland hat eine Art Spitzenstellung unter den staatlichen Strafgerichtsbarkeiten in der Welt.«
Florian Jeßberger, Experte für Völkermordprozesse
Im Mai 2018, Alya ist längst weiterverkauft, will Twana H. mit seiner Frau zurück nach Deutschland, sie erwarten ein zweites Kind. Weil er mit dem Pass eines anderen einreist, wird Twana H. festgenommen. Im Jahr darauf verurteilt ihn das Oberlandesgericht München wegen IS-Mitgliedschaft zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Während Twana H. einsitzt, kommt der Verdacht der Sklavenhaltung und der Beteiligung am Genozid an den Jesiden auf. Im April 2024 wird seine Frau Asia R., die damals in einer Asylbewerberunterkunft in Regensburg lebt, verhaftet.
Möglich ist dieses Verfahren vor einem deutschen Gericht wegen des sogenannten Weltrechtsprinzips, wonach Völkerrechtsverbrechen auch in Staaten verfolgt werden können, in denen sie nicht begangen wurden. Auch die Staatsangehörigkeiten von Tätern und Opfern spielen dafür keine Rolle. Das Signal sei wichtig, sagt Natalie von Wistinghausen im Gespräch mit dem SPIEGEL. »Diese Verbrechen betreffen die Völkergemeinschaft als Ganzes und dürfen nicht ungesühnt bleiben.« Ihre Mandantin, Alya, wolle Gerechtigkeit für sich selbst und für ihr Volk, deshalb sei sie für ihre Aussagen nach München gekommen. Sie wünsche sich, dass sich ihr Schicksal für andere Menschen, Völker, Minderheiten und Glaubensgemeinschaften nicht wiederhole.
Vernichtungsfeldzug des IS
Schätzungen zufolge gibt es eine Million Jesidinnen und Jesiden weltweit, ihre Heimat ist die Sindschar-Region. Die meisten leben im Irak, rund 250.000 in Deutschland. »Die Bundesrepublik hat ihnen gegenüber also eine besondere Verantwortung«, sagt die Berliner Juristin.
3000 Jesidinnen und Jesiden gelten weiterhin als vermisst, die meisten von ihnen Frauen und Kinder. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden beim Vernichtungsfeldzug des IS 5000 bis 10.000 Jesidinnen und Jesiden getötet und mehr als 6000 entführt. Rund 400.000 wurden vertrieben.
Die Verteidiger von Twana H. und Asia R. halten die Völkermordabsicht für nicht nachgewiesen. Das Paar sei am Überfall im Sindschar-Gebirge nicht beteiligt gewesen. Die Beweisaufnahme belege lediglich ein Menschlichkeits- und Kriegsverbrechen, sagt einer von ihnen in seinem Plädoyer. Das Paar habe die durch andere IS-Mitglieder geschaffene Versklavung aufrechterhalten und sich im bestehenden System der Versklavung bedient. Der Angeklagte Twana H. habe die Mädchen nicht als Erster versklavt. Er habe zwar eigennützig gehandelt, jedoch nicht mit der für eine Verurteilung wegen Völkermordes notwendigen »Zerstörungsabsicht«.
Ähnlich hatte im vergangenen Jahr in einem anderen Verfahren der Bundesgerichtshof in Karlsruhe argumentiert. Er hob im Juni 2025 ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz auf, das 2021 eine deutsche IS-Rückkehrerin unter anderem wegen Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen hatte. Die Frau war mit ihrem Mann dem IS beigetreten und hielt eine Jesidin gefangen, die der Mann mehrfach vergewaltigte. Laut Urteil unterstützte die Täterin so den Zerstörungswillen der Terroristen.
Der Bundesgerichtshof stellte darauf in nächster Instanz zwar klar, dass der IS unzweifelhaft einen Völkermord verübte, sah es jedoch nicht als erwiesen an, dass die Angeklagte die genozidale Gesamtvernichtung durch den IS unmittelbar förderte oder darauf abzielte.
Seit dem bahnbrechenden Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts von 2021 befassten sich deutsche Gerichte immer wieder mit Völkermordvorwürfen gegen IS- Rückkehrer, sagt Florian Jeßberger. Der Professor für Internationales Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin gehört zu den führenden Experten für Völkermordprozesse. Deutschland habe in den vergangenen Jahren mehr als 300 Ermittlungsverfahren wegen Völkerstraftaten eingeleitet und »eine Art Spitzenstellung unter den staatlichen Strafgerichtsbarkeiten in der Welt« eingenommen. Zwar erwische man »die Mächtigen« selten, sagt Jeßberger, aber auch Verfahren gegen die »einfachen Angeklagten« sendeten ein wichtiges Signal, dass diese schwersten Verbrechen nicht straflos blieben.
Am Ende der Vernehmung bedankt sich der Vorsitzende Richter bei Alya dafür, dass sie gekommen sei, um auszusagen. »Ich danke Ihnen«, antwortet Alya, »dass Sie sich so viel Mühe geben und für Gerechtigkeit sorgen.«
Als Alya aufsteht, um aus dem Saal zu gehen, will plötzlich Asia R. noch etwas sagen. Auf Kurdisch sagt sie: »Ich bitte um Verzeihung.« Stille, sie sagt es noch einmal: »Ich bitte um Verzeihung.« Alya, im Stehen, fängt an zu weinen, sagt: »Das, was mir angetan wurde …« Sie stockt, sagt dann einen Satz, den der Dolmetscher so übersetzt: »Wenn man mir etwas Normales angetan hätte, hätte ich verzeihen können.« Dann verlässt sie den Saal.
