Wie eine Frau aus Düsseldorf verurteilten IS-Terroristen half

14 Mayıs 2026 16:47

Nadine D. soll Spenden für gefangene IS-Terroristen eingeworben und ihnen aufmunternde Briefe ins Gefängnis geschickt haben. Ist das Terrorunterstützung?

Ezidi kızın ölümünden mahkûm edilen teröriste destek mektubu
Foto: AP

Die Fanpost ging kurz vor Weihnachten im Münchner Gefängnis ein. »Du bist nicht allein«, hieß es in einem der Briefe. Auf einem beigelegten Foto waren zwei vollverschleierte Frauen mit einer Raubkatze zu sehen, daneben der Schriftzug: »Meine starke Löwin«.

Empfängerin war die IS-Terroristin Jennifer W. , die später zu 14 Jahren Haft verurteilt wurde, unter anderem wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge. Sie hatte sich dem »Islamischen Staat« angeschlossen und nichts dagegen unternommen, dass ihr Mann ein jesidisches Mädchen im Irak in der Sonne festkettete und sterben ließ.

Es war eine der schlimmsten Taten unter Beteiligung deutscher Islamisten. Doch für Nadine D. offenbar kein Grund, sich von Jennifer W. abzuwenden. Der Umschlag mit Fotos und Briefen radikaler Glaubensschwestern vom Dezember 2019 stammte nach Überzeugung der Ermittler von ihr.

Islamistische Propagandaschleuder

Nadine D., 42, aus Düsseldorf, soll jahrelang die Plattform »Free Our Sisters« betrieben haben. Die Initiative galt Beobachtern als islamistische Propagandaschleuder – und als eine der wichtigsten Gefangenenhilfen für verurteilte Islamisten im deutschsprachigen Raum. Ihr Logo zeigte rosa Blumen neben Handschellen, dazu der Schriftzug »Befreit unsere Schwestern«.

Ob RAF oder »Nationalsozialistischer Untergrund «: Immer wieder erhalten inhaftierte Terroristen Unterstützung von Sympathisanten. Diese besuchen sie im Gefängnis oder schicken ihnen aufmunternde Briefe. Die sogenannte »Gefangenenhilfe« dient radikalen Milieus dazu, die Reihen zu schließen, im Kampf gegen den verhassten »Repressionsapparat«.

Muss der Staat das hinnehmen? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Prozesses gegen Nadine D. Für den Generalbundesanwalt hat sich die Frau der Terrorunterstützung schuldig gemacht. Ab dem 28. Mai muss sie sich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verantworten. Der SPIEGEL und Deutschlandfunk Kultur  haben zu ihrem Fall recherchiert. Die Vorwürfe der Anklage sind den Redaktionen bekannt.

Demnach rief Nadine D. von Dezember 2019 bis August 2024 auf Instagram und in anderen sozialen Medien nicht nur dazu auf, IS-Terroristen Briefe oder Fotos ins Gefängnis zu schicken. Sie soll im Namen von »Free Our Sisters« auch knapp 15.000 Euro gesammelt haben. Die Spenden soll sie verurteilten Mitgliedern der Terrormiliz »Islamischer Staat« oder deren Angehörigen sowie in Gefangenschaft geratenen Islamistinnen in Syrien weitergeleitet haben.

Dafür nutzte Nadine D. den Ermittlungen zufolge den Zahlungsdienstleister PayPal – und das Bankkonto ihrer Mutter. Der Vorwurf laut Anklage: Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung. Im Fall einer Verurteilung drohen Nadine D. sechs Monate bis zehn Jahre Gefängnis.

4000 Euro für einen Hassprediger

Die Spenden erhielten laut Anklage namhafte IS-Größen. Etwa ein Hassprediger aus Österreich, der in der deutschsprachigen Dschihadistenszene als Ebu Tejma auftrat und 2016 wegen IS-Mitgliedschaft zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde. Nadine D. veröffentlichte laut Anklage Spendenaufrufe für den Szeneprediger. Das Geld soll sie der Ehefrau des IS-Anwerbers zugeleitet haben, Verwendungszweck »Kinderkleidung«. Laut Anklage waren es rund 4000 Euro.

Spenden warb Nadine D. den Ermittlungen zufolge auch für die Ehefrau eines verurteilten IS-Terroristen ein. Der Mann hatte nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Düsseldorf einen Sprengstoffanschlag geplant und ein Attentat auf einen Islamkritiker in Neuss vorbereitet. Neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe erhielt er 2022 dafür.

Weitere Spenden übermittelte Nadine D. laut Anklage an mutmaßliche Partnerinnen von IS-Kämpfern, die nach dem Niedergang des IS in von Kurden kontrollierten Gefangenenlagern in Nordsyrien interniert waren.

In dem Prozess gegen Nadine D. wird der Staatsschutzsenat klären müssen, ob Briefe mit Durchhalteparolen und Geldzahlungen an verurteilte IS-Mitglieder und deren Angehörige strafrechtlich als Terrorunterstützung zu werten sind.

»Dafür bestraft zu werden, kann nicht richtig sein«

Für den Bonner Rechtsanwalt Serkan Alkan, einen der Verteidiger von Nadine D., ist die Antwort klar: »Wenn man der Ehefrau eines Inhaftierten mit etwas Geld hilft, ihre Kinder durchzubringen, unterstützt man damit keine Terrororganisation, sondern eine hilfsbedürftige Person«, sagt Alkan. »Dafür bestraft zu werden, kann nicht richtig sein.«

Dagegen dürfte der Generalbundesanwalt darauf verweisen, dass »Free Our Sisters« nicht irgendeine Hilfsorganisation gewesen sei, sondern eine für den »Islamischen Staat« wichtige Propagandaplattform.

Nadine D. teilte laut Anklage die Ideologie des IS. Briefe und Spenden sollten die Inhaftierten demnach dazu bewegen, der Terrororganisation die Treue zu halten und nach einer Entlassung erneut in den Dschihad zu ziehen. Die Aufforderung, bei Spendenüberweisungen als Verwendungszweck nur harmlose Bezeichnungen wie »Hilfe« zu verwenden, habe der Verschleierung gedient.

Mehr als 2300 Euro vom Jobcenter

Hans-Jakob Schindler, Terrorismusexperte und Direktor des Counter Extremism Project, bezeichnet den Prozess als »komplex«. Nadine D. sei offenbar geschickt vorgegangen. Unter anderem die mutmaßliche Verwendung des Kontos ihrer Mutter lasse allerdings vermuten, dass ihr die rechtlichen Schwierigkeiten bewusst gewesen seien. »Es ging in diesem Fall womöglich nicht um humanitäre Hilfe, sondern um den Aufbau eines Sympathisantennetzwerks und die Stärkung einer Terrororganisation«, sagt Schindler.

Nadine D. sitzt in Untersuchungshaft. Bis zu ihrer Festnahme im September lebte sie von Sozialleistungen, das Jobcenter zahlte ihr monatlich etwas mehr als 2300 Euro. Vorstrafen hat sie keine.