Bis zu fünf Jahre Haft für Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle"
Im Terrorprozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der "Letzten Verteidigungswelle" vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg sind am Mittwoch Haftstrafen von anderthalb bis fünf Jahren verhängt worden.
Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung gefällt. Die rechte Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt. 28 Tage hatte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Erst zum Urteil waren wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Außerdem sollen Mitglieder sogenanntes "Pädo-Hunting" - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben.
Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
Die Verurteilungen nach den zur Tatzeit jugendlichen und heranwachsend Angeklagten ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig - der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Offenbar mehrere Anschläge durchgeführt
Bei einem Brandanschlag der Gruppe auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus. Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln hatten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich versucht, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hatten sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie "Ausländer raus" hinterlassen.
Drei Mitglieder der Gruppe hatten laut Anklage einen Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams verhindert werden konnte.
Razzien in mehreren Bundesländern
Die mutmaßlichen Neonazis sollen sich über Chatgruppen organisiert haben. Vor einem Jahr hatte die Bundesanwaltschaft große Razzien gegen die Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Hessen durchgeführt. Eine weitere Razzia gab es diesen März, als der Prozess gegen die Angeklagten schon lief. Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle" verhaftet worden. Der Prozess fand in Hamburg statt, weil der Hamburger Staatsschutzsenat auch für Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist.
